Erschienen im A&D NEWSLETTER 6/2000, Seite 80
Seit der Einführung der EG-Maschinenrichtlinie EG89/392 EWG (heute EG98/37) besteht für den Maschinenbauer die Anforderung, die Maschine bzw. die Umgebung der Maschine so zu gestalten, dass die Maschinen sicherheitstechnisch den EN-Normen entsprechen, was in einer Herstellererklärung oder Konformitätserklärung dokumentiert wird. Diese Forderung ‚Erfüllung der EG-Maschinenrichtlinie‘ veranlasste viele Hersteller, bestehende Sicherheitskonzepte zu überprüfen, um in Einklang mit der Maschinenrichtlinie zu sein. Das bedeutet oft höhere Kosten für eine Maschine, was sich im Verkaufspreis niederschlägt und nicht unbedingt vom Käufer akzeptiert wird.
Viele Hersteller bieten ihre Maschinen als wertschöpfendes Produkt separat von den sicherheitstechnischen Komponenten an. Die Anwender bestreiten dabei die Notwendigkeit für die Sicherheit im Grunde nicht, sehen sie aber in vielen Fällen als kostentreibendes Übel. Das führt dazu, dass viele Käufer von Anlagen und Maschinen die notwendigen sicherheitstechnischen Komponenten selbst zukaufen und in Eigenregie mit der Maschine verknüpfen, um die Kosten zu minimieren. Werden verschiedenen Maschinen zu einer Fertigungslinie verknüpft so ist der Betreiber von Anfang an gefordert, die Sicherheitstechnik zu konzeptionieren und zu definieren. Dabei kommen in der Regel Komponenten zum Einsatz, die in den meisten Fällen von unterschiedlichen Herstellern bezogen werden und für sich alleine betrachtet eine Konformitätserklärung bzw. Herstellererklärung besitzen. Typische Komponenten einer solchen Anlage sind:
· trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzgitter) · elektromechanische Schutzeinrichtungen (z.B. Sicherheitsschalter) · taktile Schutzeinrichtungen (z.B. Sicherheitskontaktleisten) · optoelektronische Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtgitter)
Bevor der Maschinen- oder Anlagenbauer die Gefahrenbereiche mit diesen Komponenten sichert, hat er im Normalfall im Rahmen einer Risikoanalyse (EN1050) die Gefahrenquelle einer Maschine analysiert. Insgesamt kann diese Problemstellung aus Sicht des Kunden als ‚Erfüllung der EG-Maschinenrichtlinie‘ angesehen werden. Der Maschinenbauer muss die Komponenten konstruktiv so in die Maschine integrieren, dass alle mit einer Konformitäts- bzw. Herstellererklärung ausgestatteten Produkte, diese nicht verlieren. Die Problematik besteht auch darin, dass die Anbieter der einzelnen Komponenten zwar eine kompetente Beratung zu ihren Produkten anbieten aber dabei oft auch nur die eigenen Produkte betrachten und nicht die Gesamtheit eines Sicherheitskreislaufs, was für den Anwender wichtig wäre. So zeichnet sich heute ein Trend ab, dass Kunden, die ihre Maschinen CE-konform gestalten müssen, auf der Suche nach Systemlieferanten sind, die ein für sie zugeschnittenes Sicherheitskonzept entwerfen, das bei der Realisierung nur noch wenig Aufwand erfordert. Eine Forderung, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, ist alle Komponenten durch einen Lieferanten aus einer Hand zu erhalten, wobei die Komponenten dann auch von verschiedenen Herstellern stammen können. Wichtig ist es für den Anwender möglichst wenige Schnittstellen zu haben, d.h. im besten Falle nur einen Ansprechpartner, der über das entsprechende Know-how verfügt. Der Vorteil eines Systemlieferanten bzw. eines Dienstleisters kommt hier zum tragen, er kann eine preisgünstige EN-konforme Systemlösung aufzeigen, die nicht produktabhängig ist. So wird zum Beispiel ein Hersteller von Lichtschranken und Lichtgittern einen Zugang zur Maschine mit seinen Produkt absichern wollen und einem Kunden nicht unbedingt alternative Lösungen mit Schutzgittern und Sicherheitsschaltern oder Schaltmatten vorschlagen, auch wenn diese in dem speziellen Fall kostengünstiger sein würden. Er kann das in der Regel auch nicht, weil er häufig nicht über die Alternativen verfügt.
Vorteile und Kundennutzen einer Systemlösung
Durch die Verknüpfung von sicherheitstechnischen Bauteilen zu einer Systemlösung, unterstützt von einer kompetenten Anwendungsberatung und einem professionellen Engineering in der Pre-Sales- bis zum Abschluss der After-Sales-Phase, wird dem Anwender ein umfassendes Leistungsprogramm angeboten, dass die gesamte Problematik der Maschinenrichtlinie abdeckt und erfüllt. Das heißt, alle Leistungen werden aus einer Hand geliefert, was zu Kosten- und Zeitersparnis durch Reduzierung der Lieferantenzahl führt. Der Konstruktionsaufwand für die Integration in und um die Maschine wird minimiert, weil der Konstrukteur nur noch Vorgaben machen muss und die Konzepte sowie deren Umsetzung vom Systemlieferanten durchgeführt werden. Bietet dieser auch noch die Montage der Systemlösung als Serviceleistung an, können sich der Kunde auf den Aufbau und die Inbetriebnahme der Maschine oder Anlage konzentrieren, was wiederum zur Reduktion von Zeitaufwand und Kosten führt.
Beispiel
Eine solche sicherheitstechnische maschinenrichtlinienkonforme Systemlösung (beliebige Steuerungskategorie X unter Berücksichtigung der EN 954), wie es die Berstein AG anbietet, könnte sich dann zum Beispiel aus folgenden Komponenten zusammensetzen:
· elektromechanische Schutzeinrichtungen(z.B. Sicherheitsschalter nach EN 1088) · optoelektronische Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtgitter nach EN 61496) · Sicherheitsbus (Basis-CAN-Bus; Zulassung bei der BIA beantragt) · trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzgitter EN 953)
Ausblick und Zusammenfassung
Ausgangspunkt und roter Faden für alle Betrachtungen bezüglich der Sicherheit sind die EN-Normen der Sicherheitstechnik, die bei der Auslegung von Sicherheitssystemen berücksichtigt werden müssen. Durch deren Komplexität und die unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten werden Produzenten und Betreiber von Maschinen immer mehr nach Systemlieferanten für die Sicherheitstechnik suchen, um ihren eigenen Aufwand zu minimieren.
|
| |
|
 |
|