Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Magazin-, Digital & Services- und Eventgeschäft der publish-industry Verlag GmbH

11.11.2022
Version November 2022

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle „Aufträge“ i.S.d. Ziff. I. 1. (2), die Unternehmer (§ 14 BGB) der publish-industry Verlag GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Kilian Müller und Martin Weber, (im Folgenden „publish-industry“) in jeglicher Form, insbesondere per E-Mail, telefonisch und über den unter shop.publish-industry.net angebotenen Online-Shop (im Folgenden „Online-Shop“) erteilen. Der Auftraggeber versichert, Unternehmer i.S.d. § 14 BGB zu sein. Eine Beauftragung durch Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist nicht möglich.

(2) „Auftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Aufträge im Magazin-, Digital & Services- und Eventgeschäft von publish-industry.

(3) Für die Aufträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Sofern erforderlich, ist publish-industry berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, Aufträge an Dritte zu vergeben. Bei Aufträgen z.B. im Rahmen von Campaigning-Angeboten, die sich auf von Dritten angebotene Medien beziehen, gelten ggf. die ergänzend angegebenen jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

2. Leistungsangebote im Magazin-, Digital & Services- und im Eventgeschäft

(1) Leistungsangebote im Magazingeschäft im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind u.a. Standard-Formatanzeigen sowie Ad Specials und Exklusivpräsenzen in Printmedien (Titelbild-Sponsoring, Bild- und Text-Promotion, exklusive Platzierungen, Banderole, Einhefter, Beileger, Lesezeichen, Jahresplaner etc.)

(2) Leistungsangebote im Digital & Services-Geschäft sind zum Beispiel die Partner-Beteiligung an INDUSTR.com, Newsletter-Werbung, E-Mail-Marketing, Bewegtbild-Formate sowie alle Formen kundenspezifischer Campaigning-Lösungen.

(3) Leistungsangebote im Eventgeschäft sind u.a. die Teilnahme an Netzwerkrunden (Management-Roundtable, Digital Innovation Partnership) sowie die Partner-Beteiligung an Onsite- und Online-Konferenzen (INDUSTRY.forward Summit, INDUSTRY.forward EXPO).

3. Vertragsschluss

(1) Leistungs- und Produktdarstellungen, insbesondere im Online-Shop, dienen zur Abgabe eines Auftrags-Angebots durch den Auftraggeber. Irrtümer sind vorbehalten. In den Leistungs- und Produktdarstellungen werden ggf. der Leistungsumfang, die (Mitwirkungs-)Leistungen des Auftraggebers und der Zeit- und Produktionsplan für Produkte, die einzelnen Produktions- und Korrekturphasen sowie Lieferfristen festgelegt.

(2) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag über einen Auftrag grundsätzlich durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch publish-industry zustande. Die Entscheidung über die Annahme eines Auftrages steht im Ermessen von publish-industry.

(3) Für die Erteilung von Aufträgen über den Online-Shop gilt ergänzend Folgendes: Mit Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Weitere Informationen zum Bestellvorgang im Online-Shop enthält Ziffer 4. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftlich erfolgende Bestätigung des Auftrags durch publish-industry zustande. Diese schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt, ggf. in Verbindung mit der jeweiligen Leistungs- und Produktdarstellung, insbesondere im Online-Shop, Art und Umfang der von publish-industry zu erbringenden Leistungen.

(4) Soweit Werbeagenturen Auftrags-Angebote abgeben, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss er bei der Abgabe des Auftrags-Angebotes namentlich benannt werden. publish-industry ist berechtigt, von für Dritte handelnden Werbeagenturen vor Bestätigung eines Auftrags einen Mandatsnachweis zu verlangen.

(5) Aufträge können ausschließlich durch einen einzelnen Auftraggeber erteilt werden. Aufträge, die sich auf Waren oder Leistungen von mehr als einem Auftraggeber beziehen, bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne unter sales@publish-industry.net.

(6) Soweit vorstehend nicht anderweitig bestimmt, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten, zu delegieren oder zu lizensieren.

4. Weitere Informationen zum Bestellvorgang im Online-Shop

Wenn der Auftraggeber das gewünschte Leistungsangebot gefunden hat, kann dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ in den Warenkorb gelegt werden. Den Inhalt des Warenkorbs kann der Auftraggeber jederzeit durch Anklicken des Buttons „Warenkorb“ unverbindlich ansehen. Die Leistungen können jederzeit durch Anklicken des Buttons „Artikel entfernen“ wieder aus dem Warenkorb entfernt werden. Wenn der Auftraggeber die Leistungen im Warenkorb kaufen will, klickt er den Button „Zur Kasse gehen“. Er gibt dann sein Daten ein. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Zur Aufgabe einer Bestellung ist eine Registrierung erforderlich. Die Daten werden verschlüsselt übertragen. Nach Eingabe seiner Daten und Eingabe der Adresse der Auftraggeber über den Button „Weiter“ zur Bestellseite, auf der die Eingaben nochmals überprüft werden können. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ wird der Vorgang abgeschlossen und verbindliches Angebot an publish-industry übermittelt. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen.

5. Anlieferung von Materialien zur Leistungserbringung

(1) Der Auftraggeber wird publish-industry bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen nach besten Kräften unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige und umfassende ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von publish-industry entsprechende Zurverfügungstellung von aus der Sphäre des Auftraggebers stammenden Bild-, Text- bzw. sonstigen Informationsmaterialien (im Folgenden „Materialien“ genannt). Diese Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erfolgen auf seine eigenen Kosten. Der Auftraggeber ist für die Qualität der von ihm zur Verfügung gestellten Materialien selbst verantwortlich.

(2) Die Unterlagen sind in digitaler Form an publish-industry (per E-Mail an sales@publish-industry.net, Upload auf publish-industry-FTP-Server) zu liefern. Bei Anlieferung per E-Mail an eine davon abweichende E-Mail-Adresse leistet publish-industry keine Gewähr. Bei der Anlieferung von Werbemitteln ist die Beilage einer farbverbindlichen Vorlage erforderlich; andernfalls übernimmt publish-industry keine Gewährleistung für eine korrekte Wiedergabe. Im Übrigen gelten die verbindlichen publish-industry-Vorgaben für die Anlieferung digitaler Daten, die dem Auftraggeber auf Wunsch übersendet werden.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig nach und ist dadurch die Erfüllung des Auftrags gefährdet, so weist publish-industry den Auftraggeber hierauf hin und setzt ihm eine angemessene Frist, innerhalb derer die Mitwirkung zu erfolgen hat. Der Auftraggeber hat dann unverzüglich innerhalb der Frist die konkret bezeichnete Mitwirkung zu bewirken oder etwaige Hinderungsgründe schriftlich mitzuteilen. Sofern für Aufträge ein verbindlicher Schaltungsbeginn bzw. Schlusstermin vereinbart wurde, ist eine Fristsetzung entbehrlich; die Mitwirkungspflichten sind bis zum Schaltungsbeginn, spätestens jedoch zum offiziellen Schlusstermin zu erfüllen.

(4) Jegliche aus einer Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber resultierende Zeitverzögerung bei der Erfüllung des Auftrags, Qualitätsverluste oder sonstige hieraus resultierende Mängel bei der Leistungserbringung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verursacht der Auftraggeber Fristüberschreitungen, werden ihm sämtliche dadurch entstehende Mehrkosten (z. B. zusätzliche Personalkosten, Kurierkosten, Druckkosten etc.) berechnet.

(5) Für durch Verschiebung des Auftrags verursachte Kosten und Umsatzausfälle, die publish-industry etwa durch verspätete Einsendung von erforderlichen Materialien oder verspätete Rücksendung von Korrekturen entstehen, haftet der Auftraggeber im Verzugsfall. Der Auftraggeber haftet auch bei fehlender Freigabe oder unbegründeter einstweiliger Verfügung. Dem Auftraggeber steht der Nachweis keiner oder geringerer Mehrkosten bzw. Umsatzausfälle von publish-industry offen.

(6) Reicht der Auftraggeber aus Gründen, die publish-industry nicht zu vertreten hat, die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Materialien erst nach Ablauf der gesetzten Nachfrist gemäß Ziff. I. 5. (3) bzw. nach dem Schlusstermin ein und kann der Auftrag aus diesem Grund nicht ausgeführt werden, bleibt der Auftraggeber, soweit nicht unter Ziff. II. Abweichendes bestimmt ist, zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die gesamte Dauer der Restlaufzeit des Vertrages verpflichtet, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen.

6. Ablehnungsbefugnis

Sofern der Inhalt einer vom Auftraggeber geforderten Leistungserbringung gegen Schutzrechte Dritter, Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, behält sich publish-industry vor, diese abzulehnen. Die Veröffentlichung von werblichen Inhalten kann publish-industry jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern. publish-industry wird den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren.

7. Rechte und Rechtegewährleistung

(1) Der Auftraggeber ist für die Klärung, Einhaltung und Vergütung der urheberrechtlichen Nutzungs- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte (wie etwa Bild-, Marken-, Geschmacksmuster- und Persönlichkeitsrechte) sowie die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien auf eigene Kosten verantwortlich.

(2) Soweit zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen eine Benutzung, Veränderung oder sonstige Bearbeitung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien erforderlich ist, erklärt und gewährleistet der Auftraggeber, dass er alle zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Rechte besitzt und/oder die Materialien Rechte Dritter und/oder gesetzliche Bestimmungen nicht verletzen. Der Auftraggeber stellt publish-industry im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung der vorstehenden Gewährleistung entstehen können. Ferner wird publish-industry von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, publish-industry nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen. Hat der Auftraggeber Kenntnis von eventuellen Verstößen, so hat er publish-industry auf jegliche, rechtliche Risiken unverzüglich hinzuweisen.

(3) Der Auftraggeber überträgt publish-industry sämtliche für die Nutzung der Materialien urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang sowie zur Weiterübertragung an Dritte. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Nutzung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Print-, Digital- und Live-Format-Formen.

(4) publish-industry ist berechtigt, Firmennamen seiner Kunden als Referenzen zu veröffentlichen und die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere fertige Produkte, als Werbemittel für eigene Zwecke einzusetzen. Sollte eine Veröffentlichung nicht gewünscht sein, muss dies ausdrücklich schriftlich mitgeteilt werden.

(5) Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere Produkten, verbleiben bei publish-industry, soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem jeweiligen Vertrag Abweichendes bestimmt ist. publish-industry ist berechtigt, konzeptionelle, strukturelle, grafische und inhaltliche Elemente der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere von Produkten, ganz oder in Teilen im Rahmen anderer Aufträge, anderer Produkte, etc. zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich nicht für die vom Auftraggeber selbst gelieferte Materialien.

(6) publish-industry räumt dem Auftraggeber bei Aufträgen, die als Leistungsinhalt auch das Auftragnehmer-seitige Anfertigen und die Überlassung von Fotografien von Kundenprodukten zum Inhalt haben, das einfache, nicht-übertragbare Recht ein, die auftragsgegenständlichen Fotografien zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Auftraggeber erhält hierbei insbesondere auch das Recht, die Fotografien zu verändern, in einen anderen, auch werblichen, Zusammenhang zu stellen, ausschnittsweise zu verwenden, zu schneiden, zu retuschieren oder anderweitig zu verändern, solange hierdurch das Urheberpersönlichkeitsrecht des Fotografen nicht verletzt wird.

(7) Bei Teilnahme an einer unentgeltlichen Ausschreibung und/oder Präsentation (Pitch) bleiben Idee und Konzeption geistiges Eigentum von publish-industry. Dem Ausschreibenden werden durch die Teilnahme keine Nutzungsrechte eingeräumt.

(8) Sofern und soweit publish-industry dem Auftraggeber Nutzungsrechte an erbrachten Leistungen einräumt, steht die Rechtseinräumung unter dem Vorbehalt der vollständigen Entrichtung der vereinbarten Vergütung.

8. Haftung

(1) publish-industry haftet unbegrenzt für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und darüber hinaus für sonstige Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Falle anfänglicher Unmöglichkeit bei Kenntnis und grob fahrlässiger Unkenntnis des Leistungshindernisses. Des Weiteren haftet publish-industry bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nach den gesetzlihcen Vorschriften, jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(2) Eine weitergehende Haftung von publish-industry ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Schadens – ausgeschlossen. Soweit die Haftung von publish-industry ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von publish-industry.

(3) Die Haftung von publish-industry verjährt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Haftung wegen Vorsatzes und wegen unerlaubter Handlung sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Der Auftraggeber stellt publish-industry, deren Organe und Erfüllungsgehilfen von jeglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die publish-industry und/oder ihren Organen und Erfüllungsgehilfen aus jedweder schuldhaften Verletzung des Vertrages durch den Auftraggeber entstehen. Der Auftraggeber hat publish-industry wie seinen Organen und Erfüllungsgehilfen sämtliche, zur Rechtsverteidigung erforderlichen sowie angemessenen Aufwendungen zu erstatten.

9. Preise

(1) Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Online-Shop bzw. in der gültigen Preisliste angegebenen Preise. Die genannten Preise sind Nettopreise inklusive der genannten Leistungsbestandteile zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegebenenfalls anfallende Verpackungs- und Transportkosten sowie Versicherung werden gesondert berechnet.

(2) publish-industry behält sich nachträgliche Preisänderungen vor, insbesondere wenn nach Vertragsschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, zum Beispiel auf Grund von Materialpreisänderungen, eintreten. Für bereits bestätigte Mediaaufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von publish-industry mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung im Rahmen des Mediaauftrags steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

10. Zahlung

(1) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungserhalt. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail.

(2) Aufträge sind ab dem Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer).

(3) Bei Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren und bei Vorauszahlung nach Erhalt der Auftragsbestätigung gewährt publish-industry einen Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent.

(4) An Neukunden stellt publish-industry bei Erstbeauftragung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 Prozent des Nettoauftragswerts zzgl. Mehrwertsteuer und zzgl. etwaiger Auslagen in Rechnung.

(5) Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Leistungsverweigerung nach § 320 BGB ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von publish-industry anerkannt ist.

11. Zahlungsverzug, mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers

(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden und Rechte aufgrund des Verzugs bleibt vorbehalten. Insbesondere ist publish-industry berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vor-liegen, oder die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung oder Erbringung einer Sicherheitsleistung zurückzustellen und für die restliche Leistung Vorauszahlung zu verlangen. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung für eine oder mehrere Rechnungen ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle Forderungen von publish-industry an den Auftraggeber sofort fällig und zahlbar.

(2) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von publish-industry auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, kann publish-industry die vertragliche Leistung unbeschadet von Ziff. I. 11 (1) verweigern, bis der Auftraggeber die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. publish-industry kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Auftraggeber Zug-um-Zug gegen die Leistung von publish-industry die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Fristablauf ist publish-industry berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) publish-industry darf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die während der Zusammenarbeit bekannt geworden sind oder werden, ohne Einwilligung (§ 183 BGB) des Auftraggebers weder verwerten noch Dritten mitteilen. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrags. publish-industry wird diese Geheimhaltungsverpflichtung auch seinen Mitarbeitern auferlegen.

(2) Sollte die Weitergabe an Dritte zur Erreichung des Vertragsziels notwendig werden, hat publish-industry zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem Dritten hat publish-industry seinerseits die Verpflichtung zur Geheimhaltung aufzuerlegen.

(3) publish-industry verpflichtet sich, Computersysteme, Software und Materialien, die für die Durchführung des Vertrags zur Verfügung gestellt sind, ausschließlich zu diesem Zweck zu benutzen und nach Beendigung des Auftrags unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben bzw. umweltgerecht zu entsorgen.

(4) System-, Anwendungsprogramme und Dokumentationen, deren Urheberrechte bei Dritten oder beim Auftraggeber liegen, dürfen nur für den im Einzelvertrag festgelegten Einsatzzweck verwendet und nicht kopiert werden.

(5) Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Materialien und elektronischen Dokumente nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie zurück zu geben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. Die Aufbewahrungsfrist beträgt drei Monate. Nach Fristablauf steht der Vertragspartei das Recht zu, die übergebenen Unterlagen mangels Herausgabeverlangen auf eigene Kosten zu vernichten. Der Lauf der Frist beginnt mit der letzten Verwendung der Unterlagen.

(6) Stellt der Auftraggeber publish-industry zur Leistungserbringung Adressdaten zur Verfügung, so ist publish-industry berechtigt, diese zur ausschließlichen Nutzung für den Auftraggeber in seine Systeme einzuspielen, zu speichern und zur Nutzung aufzubereiten. Dabei stellt publish-industry sicher, dass die Daten ausschließlich für den Einzelvertrag des Auftraggebers verwendet werden und ein Zugriff Dritter (mit Ausnahme technischer Dienstleister von publish-industry) auf die Daten ausgeschlossen wird. Allein der Auftraggeber haftet für die rechtmäßige Erhebung, Speicherung, Weitergabe und Verwendung von Adressdaten und stellt publish-industry von jeglichen Ansprüchen Dritter im Falle einer Verletzung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen frei. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsberatung und -verteidigung. Inhaltliche Änderungen und eine Pflege der Adressdaten werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgenommen.

(7) Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

Es gilt unsere Datenschutzerklärung, welche Sie hier finden.

13. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Vertragsdaten

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von publish-industry. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von publish-industry. Soweit Ansprüche von publish-industry nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von publish-industry vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

(3) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam.

(4) Die AGB stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

II. Besondere Bestimmungen für Mediaaufträge

1. Abwicklungsfrist

Ist dem Auftragsgeber im Rahmen eines Mediaauftrags das Recht zum Abruf von Einzelleistungen eingeräumt, so ist der Mediaauftrag innerhalb der zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Frist vollständig abzuwickeln.

2. Auftragserweiterung

Bei Mediaaufträgen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Mediaauftrag genannte Menge hinaus weitere Leistungen zu den von publish-industry im Online-Shop bzw. in der gültigen Preisliste angegebenen Preisen abzurufen.

3. Nachlässe und Nachlasserstattung

(1) Nachlässe bestimmen sich nach der gültigen Preisliste bzw. bei Auftragserteilung über den Online-Shop nach den Angaben im Online-Shop für die jeweilige Leistung. Agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Mediakunden an die in den Preislisten bzw. im Online-Shop angegebenen Preise zu halten.

(2) Wird ein Mediaauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die publish-industry nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, vorbehaltlich Ziff. I. 5 (6) und II. 7 (2) und unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an publish-industry zu erstatten.

(3) Der Auftraggeber hat, wenn nicht anders vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Leistungen innerhalb der vereinbarten Frist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste oder der im Online-Shop für die jeweilige Leistung angegebenen Preise zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der vereinbarten Frist geltend gemacht wird.

4. Umgang mit angelieferten Materialien

(1) Die Pflicht von publish-industry zur Aufbewahrung von Materialien endet drei Monate nach letztmaliger Nutzung.

(2) Kosten für publish-industry für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen bereits angelieferter Materialien hat der Auftraggeber zu tragen.

5. Ablehnungsbefugnis

(1) publish-industry behält sich vor, Mediaaufträge – auch einzelne Leistungen im Rahmen eines Abschlusses – zu prüfen und diese insbesondere abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert, dass eine Leistung nicht erbracht wird. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

(2) Insbesondere kann publish-industry eine bereits erfolgte Leistung (z.B. Veröffentlichung) zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen der Ziff. II. 5. (1) erfüllt werden.

(3) Aufträge für Beilagen in Printmedien sind für publish-industry erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Printmediums erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.

6. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die publish-industry nicht zu vertreten hat –insbesondere wegen technischer Gründe (Software-/Hardwareausfall), Pandemie, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Verschiebung oder Absage von Messen/Veranstaltungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen – so wird die Durchführung des Auftrags nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit bleibt der Vergütungsanspruch von publish-industry bestehen.

 

7. Rücktritt

DIE ROTE COUCH: publish-industry behält sich vor, bis zu 3 Wochen vor einer Veranstaltung, zu der vom Auftraggeber ein „DIE ROTE COUCH“-Video gebucht ist, vom Auftrag zurückzutreten, wenn die erforderliche Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird und die Durchführung damit nicht erfolgen kann.

8. Kündigung

(1) Kündigungen von Mediaaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

(2) Kündigt der Auftraggeber einen Mediaauftrag nach Vertragsabschluss aus Gründen, die publish-industry nicht zu vertreten hat, kann publish-industry folgende Vergütungen verlangen:

• bei Kündigung von Standard-Formatanzeigen:
• bis 8 Wochen vor Anzeigenschluss: 25 Prozent des Auftragspreises
• ab 8 Wochen vor Anzeigenschluss: 50 Prozent des Auftragspreises
• nach Anzeigenschluss: Auftragspreis
• bei Kündigung aller weiteren Print-Mediaaufträge (insbesondere Ad Specials und Exklusivpräsenzen): Auftragspreis
• bei Kündigung aller sonstigen Digital-Mediaaufträge: Auftragspreis
• bei Kündigung aller sonstigen Mediaaufträge (inkl. Netzwerk-Partnerschaften sowie Partnerschaften und Sponsorings zu Onsite- & Offsite-Events): Auftragspreis

Bei Kündigung von rabattierten Mediaaufträgen gilt als Auftragspreis im Sinne der vorstehenden Regelung der Listenpreis bzw. bei der Erteilung eines Werbeauftrags im Online-Shop der im Online-Shop für die jeweilige Leistung angegebene Preis.

(3) Eventuelle gesetzliche Schadensersatzansprüche von publish-industry bleiben unberührt.

 

9. Gewährleistung von publish-industry

(1) publish-industry gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Medialeistung. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es insbesondere bei digitalen Medien nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Medialeistung liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser), oder
• durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, oder
• durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, oder
• durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern), oder
• durch einen Ausfall des Web-Servers, der nicht länger als 36 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des Web-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität der Medialeistung hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzleistung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Medialeistung beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzleistung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

(3) Sind etwaige Mängel bei den an publish-industry zur Verfügung gestellten Materialien nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei unzureichender Medialeistung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Medialeistungen (z.B. Anzeigen), wenn der Auftraggeber nicht vor der nächstfolgenden Medialeistung auf den Fehler hinweist.